Psychotherapie für Jugendliche und junge Erwachsene (13 bis 21 Jahre)
Eine Essstörung ist eine psychische Erkrankung mit starken Auswirkungen auf die psychische und physische Gesundheit. Sie sollte immer sehr ernst genommen werden.
Gelegentliche Ängste sind normal, doch konstante, beeinträchtigende Ängste könnten auf eine Angststörung hinweisen, die intensive negative Gefühle verursacht.
Bei einer Depression beeinträchtigen anhaltende z.B. Traurigkeit, Reizbarkeit und ein negatives Selbstbild das Leben und wirken sich negativ auf Gesundheit und Wohlbefinden aus.
Aufdringliche, unangemessene Gedanken, die immer wiederkehren, können starke Angst und Unbehagen auslösen, lassen sich aber gut behandeln.
Selbstverletzung wird oft von jungen Menschen als Mittel genutzt, um mit überwältigenden Gefühlen umzugehen oder sie auszudrücken.
Betroffene erleben aufdringliche, unkontrollierbare Erinnerungen, die intensive und störende Gedanken und Gefühle hervorrufen.
FAQs
Genau für diesen Fall sind die 4 probatorischen Sitzungen gedacht, in denen Du ausprobieren darfst, ob wir zusammenpassen oder eben nicht. Wenn es nicht passt mit mir, dann ist das überhaupt nicht schlimm. Es gehört wie im richtigen Leben auch dazu, dass Du Dich mit manchen Menschen wohler fühlst als mit anderen. Die Psychotherapie sollte Dir auf jeden Fall einen Ort bieten, an dem Du Dich sehr wohl fühlst.
Das hängt davon ab, ob du mit einem oder mehreren Anliegen oder psychischen Erkrankungen zu mir kommst. Eine Angst vor Spinnen oder dem Straßenbahnfahren ist manchmal schon mit 12-24 Sitzungen gut zu behandeln. Das heißt dann Kurzzeittherapie 1 und Kurzzeittherapie 2. Bei schwerwiegenderen oder schon länger bestehenden Erkrankungen ist darüber hinaus oft noch die Langzeittherapie nötig. Das sind dann 45 Therapiesitzungen sowie 11 Bezugspersonenstunden für Deine Eltern. Gravierende psychische Erkrankungen wie Essstörungen bedürfen oft einer langjährigen Betreuung, hier kann dann auch über die 45 + 11 Sitzungen hinaus eine Verlängerung beantragt werden.
In Phasen, in denen Du viele Arbeiten oder Klausuren zu bewältigen hast, besteht die Möglichkeit, die Therapiesitzung als Video- Sprechstunde durchzuführen. Aus meiner Erfahrung heraus ist das vor allem dann manchmal eine Alternative zum Termin in der Praxis, wenn wir uns schon gut kennen oder wenn Du oder ich im Urlaub sind und dennoch Gespräche stattfinden sollten. Die Video- Sprechstunde sollte aber auf jeden Fall die Ausnahme bleiben für Dich, wenn Du in Freiburg wohnst.
Wenn Du z.B. Dein Studium gerade aufgenommen hast und in den Semesterferien regelmäßig in Freiburg weiterhin zu Besuch zu Hause bist, dann ist die Video- Sprechstunde eine Möglichkeit für Dich, dass Du therapeutische Gespräche führen kannst, obwohl du an unterschiedlichen Orten zu Hause bist.
Manchmal ist es auch gut, die Schwierigkeiten, die Dich in deinem Alltag einschränken, an dem Ort anzugehen, an dem sie entstanden sind.
Es gibt wenige Ausnahmen, für die ich die Schweigepflicht gegenüber Deinen Eltern brechen muss: Das sind Eigengefährdung und Fremdgefährdung. Zur Eigengefährdung gehört auch exzessiver Drogenkonsum, Tablettenmissbrauch oder z.B. eine derartig restriktive Ernährung, dass Dein Leben davon bedroht ist. Über alles, was in der Vergangenheit liegt, besteht grundsätzlich Schweigepflicht.
Wenn Du zwischen 7 und 21 Jahre alt bist, kannst Du die Therapie bei mir aufnehmen. Wenn Du die Therapie vor deinem 21. Geburtstag aufnimmst, kann ich Dich auch darüber hinaus behandeln.